go medical AG - Unternehmensberatung
Consulting für Ärzte und Zahnärzte
Praxisoptimierung - Praxisbewertung

Home Unternehmen Kontakt Impressum Sitemap FAQs

Unternehmensberatung für Ärzte und Zahnärzte - Existenzgründung, Praxisabgabe, Praxisoptimierung, Qualitätsmanagement


Existenzgruendung

Praxisabgabe

Praxisoptimierung

Qualitätsmanagement

Praxisoptimierung
Unternehmensberatung für Ärzte ud Zahnärzte
Teilgemeinschaftspraxis
Praxisoptimierung - Praxisbewertung
Praxisbewertung
Praxisoptimierung - Praxisneuausrichtung
Praxisneuausrichtung
Praxisoptimierung - Praxisneuausrichtung
Praxissanierung
Praxisoptimierung - Praxissanierung
Praxisfinanzierung
Praxisoptimierung - Praxisfinanzierung
Praxismarketing / Praxis-PR
Praxisoptimierung - Praxismarketing
Kooperationen / Partnerschaften
Praxisoptimierung - Partnerschaften
Praxisoptimierung - Kooperationen
Leistungspakete
Praxisoptimierung - Leistungspakete
Teilgemeinschaftspraxis
Praxisoptimierung

Das Wohl und Wehe ärztlicher Kooperationen

Viele Praxisinhaber tragen sich mit dem Gedanken, eine ärztliche Kooperation (z.B. Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft o.ä.) einzugehen. Neben den Vorteilen, die sich aus einem solchen Zusammenschluss ergeben, z.B. Kosteneinsparungen durch gemeinsame Nutzung von Praxisräumen, Technik und Personal gibt es allerdings auch eine Reihe von Problemstellungen. Neben unterschiedlichen Auffassungen der Praxisinhaber (z.B. Behandlung oder Praxisführung) kann auch die eingeschränkte persönliche Flexibilität eine Rolle spielen, dass es zu Unstimmigkeiten und - in vielen Fällen - zum Scheitern der Gemeinschaft kommt.

Auch neue Möglichkeiten, wie die Gründung eines Medizinischen Vorsorgungszentrums (MVZ) kommen für viele Praxisinhaber weniger in Betracht, da das Risiko zu hoch erscheint, die eigene Praxis aufzugeben

Eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative: die Teilgemeinschaftspraxis

Mit der Novellierung der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO) hat sich nun eine weitere interessante Möglichkeit der ärztlichen Kooperation ergeben. So ist es nun auch rechtskräftig, sich zu Berufsausübungsgemeinschaften – auch beschränkt auf einzelne Leistungen - zu Organisationsgemeinschaften, zu medizinischen Kooperati-onsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenzuschließen“ (§ 18 Abs. 1 MBO); des weiteren ist es gestattet, „über den Praxissitz hinaus an zwei weiteren Orten ärztlich tätig zu sein (§ 17 Abs. 2 Satz 1 MBO).

Damit steht Ärzten - derzeit noch auf den privatärztlichen Bereich begrenzt - die Möglichkeit offen, so genannte Teilgemeinschaftspraxen zu gründen. Diese neue Rechtsform definiert sich als „Zusammenschluss von Ärzten derselben oder verschiedener Fachrichtung, die jeweils ein bestimmtes Segment in die Standort übergreifende Gemeinschaft (= Teilgemeinschaftspraxis) einbringen." Es geht also vielmehr um eine auf bestimmte Leistungsbereiche bezogene Zusammenarbeit als um eine räumliche, so dass bestehende Praxen und deren Patienten erhalten bleiben können. Durch die konsequente Überweisung und Weitervermittlung von Patienten zwischen zwei oder mehreren Praxen ist so nicht nur eine langfristige Planungssicherheit (Auslastung, Kosten) möglich, sondern es ergibt sich auch ein wechselseitiger finanzieller Nutzen.

Weiterführende Informationen zur Umsetzung/Errichtung einer Teilgemeinschaftspraxis

Wir haben uns mit dieser neuen ärztlichen Kooperationsform ausführlich befasst und bieten Ihnen umfassende Informationen. Zum Bespiel, ob und für wen eine Teilgemeinschaftspraxis Sinn macht. Wir stellen verschiedene Varianten einer Teilgemeinschaftspraxis vor und informieren über sämtliche Themen/Bereiche, die im Vorfeld der Errichtung von Bedeutung sind (Probleme/Gefahren; steuerliche/rechtliche Aspekte; Rechtsformen; Organisation; Gewinnverteilung etc.). Darüber hinaus unterstützen wir Sie konkret bei sämtlichen Schritten zur praktischen Errichtung und Führung einer Teilgemeinschaftspraxis.

Für eine individuelle Beratung nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Kontakt