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Basel II
Praxisoptimierung

Ursprüngliches Ziel von Basel II war es, die bankenrechtlichen Standards hinsichtlich der Beurteilung von Kreditnehmern und Krediten zu vereinheitlichen. Dazu sollen die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute nach dem individuellen Kreditrisiko ausgestaltet sein.

Das Regelwerk von Basel II soll ab dem 31.12.2006 für die europäischen Kreditinstitute verbindlich werden. Die meisten Banken jedoch beurteilen die Bonität Ihrer Kunden bereits seit Anfang 2005 nach dem neuen Ratingverfahren.

Welche Neuerungen kommen auf den Arzt bzw. Zahnarzt als Kreditnehmer durch Basel II zu?

Kreditnehmer mit sehr guter / guter Bonität erhalten günstigere Kredite als bisher. Kreditnehmer mit schlechter Bonität zahlen höhere Kreditzinsen.
Die Nachweispflichten hinsichtlich der Finanzsituation der Praxis werden verschärft. Zukünftig wird eine rechtzeitige Verfügbarkeit von ausführlichen Jahresabschlüssen verlangt. Betriebswirtschaftliche Auswertungen müssen jederzeit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der wirtschaftlichen Lage der Praxis liefern.
Weiche Faktoren ("soft-facts") wie Praxisführungsqualität und Mitarbeiterqualität werden zukünftig die Kreditkonditionen beeinflussen.
Von den Kreditnehmern wird ein "aktiveres Management" der eigenen Bonität verlangt.

Da die Banken Kreditvolumen und Kreditzinsen eines Kreditnehmers künftig stärker an den oben genannten Kriterien ausrichten müssen, erfolgt die individuelle Bewertung des Kreditnehmers im Rahmen des so genannten Ratings. Der Entscheidungsspielraum der Banken bei der Kreditvergabe wird durch das Ergebnis des Ratings eingeengt. Ein schlechtes Rating erschwert die Kreditvergabe erheblich.

Weiterführende Informationen

Sie sind interessiert an mehr Informationen zum Thema Basel II oder benötigen Hilfestellung zu finanziellen Themen bzw. im Umgang mit Ihrem Kreditinstitut?

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