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![]() Der Gesetzgeber geht - wohlgemerkt nach derzeitiger Sach- und Gesetzes-lage - davon aus, dass ein Gewinn aus dem Verkauf einer Arztpraxis Teil Ihrer Altersversorgung ist und daher grundsätzlich ermäßigten Steuersätzen unterliegt. Es gibt insoweit ein Wahlrecht, die Besteuerung entweder nach der soge-nannten "Fünftel-Regelung " oder unter Zugrundelegung des " halben Steuer-satzes " vorzunehmen. Ein Nachteil der "Fünftel-Regelung " liegt darin, dass bei hohen Veräußerungsgewinnen und zusätzlichen, sonstigen Einkünften keine Entlastungswirkung eintritt; demgegenüber ist die Inanspruchnahme des halben Steuersatzes an eine Vielzahl zusätzlicher Voraussetzungen geknüpft. go medical zeigt Ihnen anhand Ihrer persönlichen Vergleichsrechnung (
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Mehr Informationen inkl. der Thematik "Behandlung der Praxisimmobilie beim Praxisverkauf" erhalten Sie, wenn Sie unsere "Informationsbroschüre Steuervergünstigungen und steuerliche Risiken beim Praxisverkauf" über unser Bestellformular anfordern: |
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