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Qualitätsmanagement in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen nun verbindlich geregelt Erläuterungen zur Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung
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![]() Qualitätsmanagement in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen nun verbindlich geregeltMit seinem gestrigen Beschluss hat derGemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt,das – so sieht es der Gesetzgeber vor – künftig von allen ärztlichenund psychotherapeutischen Leistungserbringern in der vertragsärztlichen Versorgung durchzuführen ist. Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements soll die Qualitätder medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung kontinuierlich sichern und verbessern. Daher soll die Richtlinie des G-BA die Motivation der Ärzte zum Aufbau eines Qualitätsmanagements für die eigene Praxis fördern. Dessen Einführung erfolgt deswegen bewusststufenweise über einen Zeitraum von fünf Jahren und belässt dem Arzteinen eigenen Gestaltungsspielraum in der Ausgestaltung. Die Richtlinie definiert Grundelemente und Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements im Sinne grundsätzlicher Anforderungen. Die Anforderungen sind in Hinblick auf bestehende Qualitätsmanagementsysteme neutral und sehen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten vor, die den jeweiligen praxisspezifischen ErfordernissenRechnung tragen. Die Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagementssind im Bereich „Patientenversorgung“ beispielsweise die Berücksichtigung von fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, Patientenorientierung,Patientensicherheit, Patientenmitwirkung sowie die Strukturierung vonBehandlungsabläufen. Im Bereich „Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation“ werden als Grundelemente unter anderem genannt: Regelung von Verantwortlichkeiten,Mitarbeiterorientierung, Praxismanagement und Gestaltung von Kommunikationsprozessen. Als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements siehtdie Richtlinie beispielsweise die Festlegung von konkreten Qualitätszielenfür die einzelne Praxis, die systematische Überprüfung der Zielerreichungund erforderlichenfalls Anpassung der Maßnahmen, Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Durchführungsanleitungen sowie Beschwerdemanagement und Patientenbefragungen vor. Der Richtlinie liegt ein Phasenmodell zugrunde, das für die Planung, Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung folgende Zeiträume vorsieht: Leistungserbringer haben für die Planung und Umsetzung jeweilszwei Jahre Zeit und für die grundlegende Überprüfung ihres Qualitätsmanagements ein weiteres Jahr. Innerhalb von vier Jahren müssen alleGrundelemente unter Verwendung aller Instrumente eingeführt werden,wobei die Richtlinie keine Zertifizierung vorsieht. Die Bewertung der Einführung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements erfolgt durch Qualitätsmanagement-Kommissionen, die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden und jährlich andie Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichten. Die KBV stelltdie Ergebnisse dem G-BA zur Verfügung. Grundlage der Bewertung isteine Stichprobe von 2,5 Prozent zufällig ausgewählten Leistungserbringern. Fünf Jahre nach In-Kraft-Treten der Richtlinie wird der G-BA sowohl denStand der Einführung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternenQualitätsmanagements als auch dessen Wirksamkeit und Nutzen im Hinblick auf die Sicherung und Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung überprüfen. Anschließend entscheidet der G-BA auf dieser Grundlage über die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen und überdie Notwendigkeit von Sanktionen für Vertragsärzte, die das Qualitätsmanagement unzureichend einführen oder weiterentwickeln. Zum Hintergrund Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit und SozialeSicherung zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Richtlinientext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet veröffentlicht. |
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