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![]() Wie wird der Kaufpreis einer Praxis ermittelt?Der Wert einer (Zahn-)Arztpraxis ergibt sich aus dem immateriellen und dem materiellen Wert. Der materielle Wert (das Sachvermögen) einer Praxis beinhaltet vor allem bauliche Ein- und Umbauten, mobile Einrichtungsgegenstände, medizinisch-technische Geräte, Hard- und Software von EDV-Anlagen und Verbrauchs-Materialien. Der Sachwert der Praxis ist unter dem Gesichtspunkt der Fort-Führung der Praxis zu ermitteln. Grundlage für die Ermittlung des Sachwertes einer (Zahn-)Arztpraxis bildet das Verzeichnis des Steuerberaters über das Anlagevermögen (Anlagespiegel). Der immaterielle Wert (Goodwill) einer Praxis ist ausschließlich personen-bezogen. Er beruht auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis zum Praxis-Inhaber, das zwangsläufig mit dessen Ausscheiden endet, mit der Folge, dass sich der Praxiswert relativ schnell verflüchtigt. Existiert eine bewertete Praxis z.B. länger als 5 Jahre, kommen Abschläge vom zu ermittelnden Goodwill nicht in Betracht. Die wichtigste Determinante jeder Unternehmensbewertung ist jedoch der Gewinn. Das Grundproblem bei der Bewertung von Arzt-/Zahnarztpraxen besteht deshalb darin, den nachhaltig erzielbaren Zukunftsgewinn zu ermitteln. Dafür hat sich die sogenannte Ertragswertmethode durchgesetzt. |
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